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Ihre Sicherheit
können Sie auch selber bewahren. Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten Informationen zu Ihrem Schutz und Ihrer Familie.
Kohlenmonoxid - die unsichtbare Gefahr
Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht – etwa in Heizungen, Öfen, Fahrzeugmotoren oder auch beim Grillen mit Holzkohle. Besonders gefährlich: CO ist farb-, geruch- und geschmacklos, also mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar.
Warum ist CO so gefährlich?
- Es verdrängt den Sauerstoff im Blut, ohne dass man es merkt.
- Erste Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit werden oft nicht ernst genommen.
- In hohen Konzentrationen führt CO zu Bewusstlosigkeit und Tod – oft lautlos und schnell.
Typische Gefahrenquellen:
- Defekte oder schlecht gewartete Heizgeräte
- Offene Kamine ohne ausreichende Belüftung
- Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen (z. B. Garage, Wintergarten, Zelt)
- Abgase von Fahrzeugen oder Stromaggregaten
So schützen Sie Sich:
- Grillen Sie niemals mit Holzkohle in Innenräumen! Auch bei geöffnetem Fenster bleibt das Risiko hoch.
- Installieren Sie CO-Melder in Wohnräumen und Heizungsnähe.
- Sorgen Sie für regelmäßige Wartung von Heiz- und Verbrennungsanlagen.
- Lüften Sie gut, besonders bei offenen Flammen oder Feuerstellen.
Sicherheit im Umgang mit Lithium‑Batterien
Lithium‑Batterien stecken heute in vielen Geräten unseres Alltags: Smartphones, Laptops, Werkzeugen, E‑Bikes, E‑Scootern und sogar Autos. Sie sind leistungsstark und zuverlässig – können aber bei falscher Handhabung gefährlich werden. Immer wieder kommt es zu Bränden oder giftigen Gasen, wenn Akkus beschädigt sind oder falsch geladen werden.
Diese Information soll Ihnen helfen, Risiken zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Warum Lithium‑Batterien gefährlich werden können, Lithium‑Akkus reagieren empfindlich auf:
- Überhitzung (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder technische Defekte)
- Überladung oder falsche Ladegeräte
- Tiefenentladung
- Stöße, Quetschungen oder beschädigte Gehäuse
- Austretende Gase, die giftig und entzündlich sein können
Warnzeichen sind Hitzeentwicklung, Aufblähungen, Rauch, ungewöhnliche Gerüche oder Geräusche.
11 wichtige Sicherheitstipps für den Alltag:
- Batterien niemals öffnen - Im Inneren befinden sich giftige Stoffe. Es besteht Brand- und Stromschlaggefahr.
- Nur passende Ladegeräte verwenden - Falsche Ladegeräte können zu Überladung führen. Nach dem Laden das Gerät vom Strom trennen.
- Stöße und Beschädigungen vermeiden - Ein beschädigter Akku kann sich entzünden oder explodieren.
- Vor Hitze schützen - Geräte nicht im heißen Auto liegen lassen. E‑Bikes und E‑Scooter möglichst im Schatten abstellen.
- Warnsignale ernst nehmen - Wenn ein Akku heiß wird oder Gase austreten, sofort nicht mehr benutzen.
- Nicht in der Nähe von Zündquellen lagern - Akkus kühl, trocken und entfernt von brennbaren Materialien aufbewahren.
- Bei ausgasenden Akkus richtig reagieren - Kleine Akkus: In einen Behälter mit viel Wasser legen, Abstand halten. Große Akkus (z. B. E‑Bike): Feuerwehr rufen.
- Brennende Akkus kontrolliert ausbrennen lassen - Wenn gefahrlos möglich, die Batterie vollständig ausbrennen lassen, um ein Wiederentzünden zu verhindern.
- Reparaturen nur vom Fachbetrieb - Selbst reparierte Akkus sind nicht mehr sicherheitsgeprüft und dürfen oft nicht transportiert werden.
- Richtige Entsorgung - Lithium‑Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Nutzen Sie Rücknahmestellen im Handel oder den Wertstoffhof.
- Vorschriften beim Versand beachten - Lithium‑Batterien gelten als Gefahrgut und müssen entsprechend gekennzeichnet und verpackt werden.
Im Notfall:
- Bei Rauch, Hitze oder ausgasenden großen Akkus: 112 wählen.
- Räume lüften und Abstand halten – austretende Gase sind gesundheitsschädlich.
- Brände niemals mit Wasser löschen, wenn Personen gefährdet sind – im Zweifel die Feuerwehr alarmieren.
Verbrennung von Grünschnitt
Pflanzliche und sonstige Abfälle dürfen grundsätzlich nur in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden. Nur ausnahmsweise dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, verbrannt werden, wenn sie nicht anderweitig z.B. Häckselplatz entsorgt werden können. Ob ein Reisigfeuer bei der Feuerwehrleitstelle oder beim Ordnungsamt angezeigt werden muss, wird immer wieder nachgefragt. Das Reisigfeuer muss weder bei der Feuerwehrleitstelle noch beim Ordnungsamt angezeigt werden. Ausnahmsweise ist ein Abbrennen erlaubt, wenn
- sich das Grundstück im Außenbereich befindet
- weiter als 200m von der Autobahn entfernt ist
- mindestens 100m von Land- und Kreisstraßen entfernt sind
- mindestens 50m von Gebäuden entfernt
- das Reisigmaterial trocken ist
- das Feuer zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang abgebrannt wird.
Die Feuerstelle muss dabei so abgesichert sein, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann. Das Feuer und die Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein. Während des Verbrennens muss ständig eine Aufsichtsperson dabei sein. Bei starkem Wind, bei Trockenheit und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht verbrannt werden. Auch das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist nur nach Genehmigung des Ordnungsamtes und nur ausnahmsweise erlaubt. Gewerbliche Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
Meldungen über ein Feuer gehen in der Regel über die Notrufnummer 112 direkt bei der Feuerwehrleitstelle in Esslingen ein. Bei einer eventuellen Fehlalarmierung durch ein Feuer werden die o.g. Kriterien abgeprüft. Wer sich nicht an diese Kriterien gehalten hat, muss gegebenenfalls dann mit einem Kostenbescheid rechnen. Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter folgendem Kontakt zur Verfügung:
Telefonnummer: 07023 106301
E-Mail
Rauchmelder, Feuerlöscher und Co.
Die Feuerwehr verkauft oder wartet keine Feuerlöscher oder Rauchmelder.
Die Internetseite liefert umfassende Informationen zu Kauf, Installation und Vorgehen bei Alarm eines Rauchmelders.
Falls der Rauchmelder Ihres Nachbarn piept und er ist nicht zu Hause oder meldet sich nicht, dann rufen Sie die Feuerwehr mit Notruf 112!
Geeignete Feuerlöscher erhalten Sie im Fachhandel (z.B. über die gelben Seiten abrufbar). Der Fachhandel führt auch die Überprüfung durch, die alle zwei Jahre ansteht.
Feuerlöscher beinhalten Druckbehälter. Zu alte Feuerlöscher stellen bei Gebrauch ein Sicherheitsrisiko dar. Sie sollten daher zeitnah ersetzt werden.
Entsorgt werden können die Feuerlöscher ebenfalls im Fachhandel. Die Feuerwehr nimmt keine alten oder defekten Feuerlöscher an.


