# Analytics ID: UA-54734766-1

Ihre Sicherheit: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Feuerwehr Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Ihre Sicherheit

können Sie auch selber bewahren. Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten Informationen zu Ihrem Schutz und Ihrer Familie.

Kohlenmonoxid - die unsichtbare Gefahr

Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht – etwa in Heizungen, Öfen, Fahrzeugmotoren oder auch beim Grillen mit Holzkohle. Besonders gefährlich: CO ist farb-, geruch- und geschmacklos, also mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar.
Warum ist CO so gefährlich?

  • Es verdrängt den Sauerstoff im Blut, ohne dass man es merkt.
  • Erste Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit werden oft nicht ernst genommen.
  • In hohen Konzentrationen führt CO zu Bewusstlosigkeit und Tod – oft lautlos und schnell.

Typische Gefahrenquellen:

  • Defekte oder schlecht gewartete Heizgeräte
  • Offene Kamine ohne ausreichende Belüftung
  • Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen (z. B. Garage, Wintergarten, Zelt)
  • Abgase von Fahrzeugen oder Stromaggregaten

So schützen Sie Sich:

  • Grillen Sie niemals mit Holzkohle in Innenräumen! Auch bei geöffnetem Fenster bleibt das Risiko hoch.
  • Installieren Sie CO-Melder in Wohnräumen und Heizungsnähe.
  • Sorgen Sie für regelmäßige Wartung von Heiz- und Verbrennungsanlagen.
  • Lüften Sie gut, besonders bei offenen Flammen oder Feuerstellen.

Sicherheit im Umgang mit Lithium‑Batterien

Lithium‑Batterien stecken heute in vielen Geräten unseres Alltags: Smartphones, Laptops, Werkzeugen, E‑Bikes, E‑Scootern und sogar Autos. Sie sind leistungsstark und zuverlässig – können aber bei falscher Handhabung gefährlich werden. Immer wieder kommt es zu Bränden oder giftigen Gasen, wenn Akkus beschädigt sind oder falsch geladen werden.
Diese Information soll Ihnen helfen, Risiken zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Warum Lithium‑Batterien gefährlich werden können, Lithium‑Akkus reagieren empfindlich auf:

  • Überhitzung (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder technische Defekte)  
  • Überladung oder falsche Ladegeräte  
  • Tiefenentladung  
  • Stöße, Quetschungen oder beschädigte Gehäuse
  • Austretende Gase, die giftig und entzündlich sein können

Warnzeichen sind Hitzeentwicklung, Aufblähungen, Rauch, ungewöhnliche Gerüche oder Geräusche.

11 wichtige Sicherheitstipps für den Alltag:

  1. Batterien niemals öffnen - Im Inneren befinden sich giftige Stoffe. Es besteht Brand- und Stromschlaggefahr.
  2. Nur passende Ladegeräte verwenden - Falsche Ladegeräte können zu Überladung führen. Nach dem Laden das Gerät vom Strom trennen.
  3. Stöße und Beschädigungen vermeiden - Ein beschädigter Akku kann sich entzünden oder explodieren.
  4. Vor Hitze schützen - Geräte nicht im heißen Auto liegen lassen. E‑Bikes und E‑Scooter möglichst im Schatten abstellen.
  5. Warnsignale ernst nehmen - Wenn ein Akku heiß wird oder Gase austreten, sofort nicht mehr benutzen.
  6. Nicht in der Nähe von Zündquellen lagern - Akkus kühl, trocken und entfernt von brennbaren Materialien aufbewahren.
  7. Bei ausgasenden Akkus richtig reagieren - Kleine Akkus: In einen Behälter mit viel Wasser legen, Abstand halten. Große Akkus (z. B. E‑Bike): Feuerwehr rufen.
  8. Brennende Akkus kontrolliert ausbrennen lassen - Wenn gefahrlos möglich, die Batterie vollständig ausbrennen lassen, um ein Wiederentzünden zu verhindern.
  9. Reparaturen nur vom Fachbetrieb - Selbst reparierte Akkus sind nicht mehr sicherheitsgeprüft und dürfen oft nicht transportiert werden.
  10. Richtige Entsorgung - Lithium‑Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Nutzen Sie Rücknahmestellen im Handel oder den Wertstoffhof.
  11. Vorschriften beim Versand beachten - Lithium‑Batterien gelten als Gefahrgut und müssen entsprechend gekennzeichnet und verpackt werden.

Im Notfall:

  • Bei Rauch, Hitze oder ausgasenden großen Akkus: 112 wählen.  
  • Räume lüften und Abstand halten – austretende Gase sind gesundheitsschädlich.  
  • Brände niemals mit Wasser löschen, wenn Personen gefährdet sind – im Zweifel die Feuerwehr alarmieren.
     

Verbrennung von Grünschnitt

Pflanzliche und sonstige Abfälle dürfen grundsätzlich nur in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden. Nur ausnahmsweise dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, verbrannt werden, wenn sie nicht anderweitig z.B. Häckselplatz entsorgt werden können. Ob ein Reisigfeuer bei der Feuerwehrleitstelle oder beim Ordnungsamt angezeigt werden muss, wird immer wieder nachgefragt. Das Reisigfeuer muss weder bei der Feuerwehrleitstelle noch beim Ordnungsamt angezeigt werden. Ausnahmsweise ist ein Abbrennen erlaubt, wenn

  • sich das Grundstück im Außenbereich befindet
  • weiter als 200m von der Autobahn entfernt ist
  • mindestens 100m von Land- und Kreisstraßen entfernt sind
  • mindestens 50m von Gebäuden entfernt
  • das Reisigmaterial trocken ist
  • das Feuer zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang abgebrannt wird.

Die Feuerstelle muss dabei so abgesichert sein, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann. Das Feuer und die Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein. Während des Verbrennens muss ständig eine Aufsichtsperson dabei sein. Bei starkem Wind, bei Trockenheit und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht verbrannt werden. Auch das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist nur nach Genehmigung des Ordnungsamtes und nur ausnahmsweise erlaubt. Gewerbliche Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
Meldungen über ein Feuer gehen in der Regel über die Notrufnummer 112 direkt bei der Feuerwehrleitstelle in Esslingen ein. Bei einer eventuellen Fehlalarmierung durch ein Feuer werden die o.g. Kriterien abgeprüft. Wer sich nicht an diese Kriterien gehalten hat, muss gegebenenfalls dann mit einem Kostenbescheid rechnen. Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter folgendem Kontakt zur Verfügung:
 Telefonnummer: 07023 106301 
E-Mail

Rauchmelder, Feuerlöscher und Co.

Die Feuerwehr verkauft oder wartet keine Feuerlöscher oder Rauchmelder.

Die Internetseite liefert umfassende Informationen zu Kauf, Installation und Vorgehen bei Alarm eines Rauchmelders.
Falls der Rauchmelder Ihres Nachbarn piept und er ist nicht zu Hause oder meldet sich nicht, dann rufen Sie die Feuerwehr mit Notruf 112!

Geeignete Feuerlöscher erhalten Sie im Fachhandel (z.B. über die gelben Seiten abrufbar). Der Fachhandel führt auch die Überprüfung durch,  die alle zwei Jahre ansteht.
Feuerlöscher beinhalten Druckbehälter. Zu alte Feuerlöscher stellen bei Gebrauch ein Sicherheitsrisiko dar. Sie sollten daher zeitnah ersetzt werden.
Entsorgt werden können die Feuerlöscher ebenfalls im Fachhandel. Die Feuerwehr nimmt keine alten oder defekten Feuerlöscher an.